Das Zahlen wird einfacher
Dank der neuen QR-Rechnung
Die QR-Rechnung: Effizienz im Quadrat
Die QR-Rechnung modernisiert den Schweizer Zahlungsverkehr. Sie ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine ab sofort und löst diese bis 30. September 2022 definitiv ab. Die QR-Rechnung besteht aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein. Im Swiss QR Code sind alle relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und damit effiziente Zahlung sowie Verbuchung notwendig sind.
Dank der QR-Rechnung und ihren digitalen Möglichkeiten wird das Zahlen rundum einfacher. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Einfach bequem
Das Einscannen des QR-Codes funktioniert ganz einfach.
Automatisch und schnell
Ein Klick genügt, um die Zahlung auszulösen.
Effizient
Kein Abtippen von Konto- und Referenznummer nötig – das Bezahlen wird dadurch schneller, Fehlerquellen werden reduziert.
Drei Möglichkeiten, die QR-Rechnung einfach zu zahlen
Via Mobile Banking
Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen.
Via E-Banking
E-Banking öffnen, Swiss QR Code mit dem QR-Reader oder über Ihre PC-Kamera (je nach Bankangebot) einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen.
Per Post
Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann entweder am Schalter einer Filiale der Post, in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.
Und selbstverständlich geht's auch schnell und einfach, wenn Sie eine Business-Software einsetzen. Bringen Sie sie auf den neusten Stand! Damit stellen Sie sicher, dass die QR-Rechnungen tatsächlich bezahlt werden.
Ready für die QR-Rechnung!
Über die Mobile Banking- und E-Banking-Lösung Ihres Finanzinstituts können Sie Ihre QR-Rechnungen bequem einscannen – ganz gleich, ob als Privatperson oder als Unternehmen.
Fit für die QR-Rechnung?
Für den Fall, dass Sie noch keine digitale Bankverbindung haben: Machen Sie sich jetzt fit für die QR-Rechnung und nutzen Sie das Online Banking Ihres Finanzinstituts. Dann können Sie Ihre QR-Rechnungen bequem am Computer zuhause per E-Banking oder von unterwegs per Mobile Banking bezahlen.
Die QR-Rechnung kurz erklärt
- Die QR-Rechnung ist genauso wie der bisherige Einzahlungsschein in zwei Teile gegliedert – in einen Empfangsschein (1) und in einen Zahlteil (2).
- Der Swiss QR Code (3) beinhaltet alle relevanten Informationen, die sowohl für die Rechnungsstellung als auch für die Zahlung nötig sind.
- Dank der Perforation (4) können Sie den Zahlteil und Empfangsschein bequem von der Rechnung abtrennen und ihn entweder wie bis anhin auf der Post einzahlen. Oder mit einem Zahlungsauftrag per Post an Ihre Bank schicken.
Was tun, wenn Sie eine QR-Rechnung ohne Betrag bzw. ohne Namen und Adresse erhalten?
Tragen Sie die fehlenden Angaben von Hand ein.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen über die QR-Rechnung – in Ihrer Sprache und ganz einfach zum Herunterladen.
Einführungstermin war der 30. Juni 2020. Seit diesem Tag gilt:
- Rechnungsempfänger müssen in der Lage sein, QR-Rechnungen zu bezahlen
- Rechnungssteller dürfen QR-Rechnungen verschicken.
Während der Parallphase, die bis 30. September 2022 dauert, werden die heutigen orangen und roten Einzahlungsschein noch akzeptiert und verarbeitet. Ab 1. Oktober 2022 kann nur noch die QR-Rechnung verwendet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig auf die QR-Rechnung umzustellen.
Ja, wie heute mit roten und orangen Einzahlungsscheinen üblich, kann auch der Zahlteil einem Vergütungsauftrag in Papierform beigelegt werden.
Mit den Zahlungsinformationen, die im Swiss QR Code enthalten sind, kann man auch im E-/M-Banking Zahlungen auslösen oder alternative Zahlungsmethoden wie eBill oder TWINT einbinden.
Der Zahlteil muss von der QR-Rechnung abgetrennt werden. Danach kann der Zahlteil am Postschalter/-agenturen zur Zahlung verwendet werden. Zudem steht ein Empfangsschein für Bestätigung von Einzahlungen zur Verfügung.
QR-Rechnungen (bzw. separate Zahlteile mit Empfangsschein) im PDF-Format sind nur für Zahlungen im E-/M-Banking geeignet, nicht jedoch für den papiergebundenen Zahlungsverkehr am Schalter. Wenn sie jedoch am Schalter bezahlt werden müssen, soll der Zahlteil und Empfangsschein von der Rechnung abgetrennt werden. Danach kann der Zahlteil (ohne Empfangsschein) einem Vergütungsauftrag in Papierform beigelegt werden.
Genau dasselbe wie heute mit den Einzahlungsscheinen: Sauber von der Rechnung abtrennen und am Schalter vorweisen.
Nein, die Gebührenlogik der PostFinance ändert sich nicht. D.h. die Gebühren werden weiterhin dem Empfängerkonto belastet.
Der QR-Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung etc. Eine vollständige Auflistung kann den «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» entnommen werden.
Wer E-Banking oder Mobile Banking hat, profitiert am meisten von der QR-Rechnung. Der Swiss QR Code kann mit einem QR-Reader oder der PC-Kamera (je nach Bankangebot) einfach eingescannt und die Zahlung mit einem Klick ausgeführt werden.
Nein. Es ist möglich, Zahlungsaufträge im E- bzw. Mobile Banking zu erfassen und die Rechnungen am Postschalter/-agenturen oder als Zahlungsauftrag bei der Bank einzureichen.
Ihre Hausbank ermöglicht es Ihnen, den Swiss QR Code über Ihre E-Banking- bzw. Mobile-Banking-Maske (z.B. mit der Smartphone-Kamera) einzuscannen. Bei Schalterzahlungen geschieht das Scanning an Ort und Stelle.
Ja, mit zahlreichen QR-Code-Lesern, die im Internet frei verfügbar sind. Zudem werden die zahlungsrelevanten Daten nach dem Scanning in Ihrer E- oder Mobile-Banking-Applikation angezeigt.
Nein. Alle Zahlungsverkehrskanäle können weiterhin genutzt werden. Auf dem Zahlteil sind alle darin enthaltenen Informationen aufgedruckt; sie sind auch mit blossem Auge, d.h. ohne technische Hilfsmittel, lesbar. Auf diese Weise können Zahlungen ohne zusätzliche Infrastruktur etwa im E-/M-Banking manuell erfasst werden. Dieselben Informationen sind auch im Swiss QR Code enthalten. Dieser ermöglicht den Zahlern, ihre Erfassung zu automatisieren. In den privaten Haushalten ist dies vor allem durch den Einsatz von Banken-Apps auf Smartphones möglich. Zahler mit grösseren Rechnungsvolumen setzen für diese Automatisierung Belegleser oder -scanner ein, die den Swiss QR Code unterstützen.
Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- Zahlungen von der Schweiz ins Ausland: Das ist nur dann möglich, wenn der Rechnungssteller eine Bankverbindung in der Schweiz oder Liechtenstein anbietet.
- Zahlung vom Ausland in die Schweiz: Ob Banken im Ausland die QR-Rechnung unterstützen, kann der Finanzplatz Schweiz nicht beeinflussen. In den grenznahen Regionen wird es möglicherweise entsprechende Angebote für Schweizer Kunden geben.
Es wird empfohlen, für solche Zahlungen die QR-Rechnung mit Creditor Reference und IBAN zu verwenden.
PostFinance stellt sicher, dass auch mit der QR-Rechnung ein Angebot besteht, Einzahlungen ohne vorgedrucktem Einzahlungsschein am Schalter tätigen zu können. Bis dahin steht der heutige neutrale Einzahlungsschein weiter zur Verfügung.
Unter einem endgültigen Zahlungspflichtigen versteht man eine Person, die eine QR-Rechnung erhält. Daten zum endgültigen Zahlungspflichtigen sind vom Institut des Zahlers gemäss Vereinbarung mit dem Zahler an das Institut des Zahlungsempfängers weiterzuleiten, sofern diese Daten vom Zahler im Zahlungsauftrag übermittelt werden und nicht gegenteilige Instruktionen oder spezielle Vereinbarungen mit dem Zahler die Weiterleitung ausschliessen.
Da SIX keine Evaluierung von Angeboten Dritter vornimmt und auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine bestimmten Softwareanbieter bevorzugen kann, gibt es keine entsprechende Empfehlung. Allerdings findet sich auf PaymentStandards.CH eine Liste von browserbasierte Lösungen zum Generieren von Swiss QR Codes.